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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Zuständige Stelle:
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Weitere Informationen finden Sie hier

 

 

Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters, einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in der Samtgemeinde Nordkehdingen die notwendigen Briefwahldokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in der Samtgemeinde Nordkehdingen, Niedersachsen und Deutschland stark bleibt.

Wie beantrage ich die Briefwahl in der Samtgemeinde Nordkehdingen?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in der Samtgemeinde Nordkehdingen Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie persönlich im Rathaus, schriftlich oder am einfachsten "online" Ihren Wahlschein beantragen. Für die persönliche Beantragung bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahldokumente hinzugefügt.