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Hundesteuer - Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • EU- Heimtierausweis
  • Sachkundenachweis über das Halten von Hunden
  • Nachweis über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Eintragung ins Niedersächsische Hunderegister

Gebühr: 13,50 EUR - 23,50 EUR

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

nicht angegeben

Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)